Gastschützen

Für alle Gastschützen, unabhängig von Bahnlänge, ob Lang- oder Kurzwaffe gelten folgende Gastbeiträge:

Die Gebühr ist der Hauptaufsicht im Vorfeld zu entrichten.

Es ist nur das jeweils größte Kaliber zu bezahlen.

Die Gebühr gilt pro Schütze und Tag. 

Ferner hat der Schütze für ein ordentliches Verlassen des Standes zu sorgen. 
Die Einhaltung der Standordnung sowie den Anweisungen der Aufsicht ist zwingend Folge zu leisten.