Gastschützen

Für alle Gastschützen, unabhängig von Bahnlänge, ob Lang- oder Kurzwaffe gelten folgende Gastbeiträge:

Die Gebühr ist der Hauptaufsicht im Vorfeld zu entrichten.

Es ist nur das jeweils größte Kaliber zu bezahlen.

Die Gebühr gilt pro Schütze und Tag. 

Ferner hat der Schütze für ein ordentliches Verlassen des Standes zu sorgen. 
Die Einhaltung der Standordnung sowie den Anweisungen der Aufsicht ist zwingend Folge zu leisten. 

Wichtig: Es gelten die Altersgrenzen nach § 27 WaffG auf unserer gesamten Anlage.

Schnupperschießen


Bei uns gibt es zwei Möglichkeiten zum Schnupperschießen

1)  Schreiben Sie uns eine E-Mail an vorstand@sv-waldenbuch.de mit Angaben zu Ihrem gewünschten Termin, 
der gewünschten Sportdisziplin, der Anzahl und dem Alter (Link §27 WaffG) der teilnehmenden Personen. 

2) Wenn Sie ein aktives Mitglied des Schützenvereins Waldenbuch kennen, das Inhaber einer Waffenbesitzkarte (WBK) ist und eine Standaufsichtsschulung absolviert hat, können Sie als Gastschütze (siehe Bedingungen oben) mit maximal zwei Personen pro Aufsichtsperson auf einer Schießbahn mit dem Mitglied schießen.